Hausverwaltung für Eigentümergemeinschaften
Ein Mehrfamilienhaus … verschiedene Wohnungseigentümer, verschiedene Begehrlichkeiten, umfangreiche Rechtssprechung. Hier ist sachliche Kommunikation und Fachkompetenz gefragt.
Das Ziel: Alle sollen zusammenfinden und weitestgehend zufrieden sein. Ihr Wohnungseigentum verwalten wir qualifiziert auf Grundlage der §§ 27 und 28 Wohnungseigentumsgesetz. Als Verwalter vertreten wir die Interessen der Eigentümergemeinschaft und führen deren Beschlüsse durch.
Kaufmännische Aufgaben:
Erstellen von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen
Inkasso und Anlage der Rücklage
Überwachung der Hausgeldzahlungen
Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder, Zahlungen und Leistungen bewirken und entgegennehmen, die mit der laufenden Verwaltung des Gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen
Durchsetzung der Hausordnung
Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen, soweit sie sich auf das Gemeinschaftseigentum beziehen
Abschluss eines Hausmeistervertrages bzw. Einstellung und Entlassung von Hilfskräften und Einhaltung der im Zusammenhang stehenden gesetzlichen Bestimmungen
Ansprüche gerichtlich und außergerichtlich geltend machen, sofern der Verwalter hierzu durch Beschluss der Eigentümer ermächtigt ist
Einberufung, Durchführung und Leitung der Eigentümerversammlung, Erstellung eines schriftlichen Ergebnisprotokolls
Technische Aufgaben
Laufende Überwachung des baulichen Zustandes
Abschluss und Kündigung von Wartungsverträgen
Vorbereitung, Vergabe und Abrechnung, laufende Überwachung des baulichen Zustandes
Abschluss und Kündigung von Wartungsverträgen
Vorbereitung, Vergabe und Abrechnung von Instandhaltungsmaßnahmen
Feststellung von Mängeln
Einholen von Angeboten
Beauftragung entsprechender Handwerker
Prüfung der Arbeiten
Prüfung der Rechnungen
Veranlassung der Bezahlung
Schreiben Sie uns
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