Sondereigentumsverwaltung
Wenn Sie eine Wohnung oder Immobilie besitzen, aber nicht selbst nutzen, sondern vermietet haben, müssen Sie sich um geeignete Mieter kümmern und zusehen, dass jede Partei ihre Rechte, aber auch Verpflichtungen einhält. Diese Tatsache, dass Sie Ihre Eigentumswohnung an einen Dritten vermieten, wird als Sondereigentum nach dem Wohnungseigentümergesetz eingestuft.
Da die Verwaltung dieses Sondereigentums spezielle Kenntnisse erfordert, ist die Beauftragung einer Hausverwaltung zu empfehlen. Wir haben jahrzehntelange Erfahrung in der Verwaltung von Sondereigentum und freuen uns, wenn Sie uns Ihr Vertrauen schenken.
Im Rahmen der Sondereigentumsverwaltung leisten wir u. a. Folgendes für Sie:
Abschluss von Mietverträgen
(Entgegennahme von) Kündigungen
Übergabe und Übernahme der Wohnung bei Mieterwechsel
Verwaltung der Mietkaution
Übernahme des Schriftverkehrs mit dem Mieter
Verwaltung der Mietzahlungen
Mietbuchhaltung
Mahnwesen, ggf. gerichtliche Geltendmachung offener Forderungen
Erstellung der Betriebs- und Nebenkostenabrechungen gegenüber dem Mieter
Abschluss von Wartungsverträgen mit entsprechenden Vertragsfirmen
Management von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
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